Was beinhaltet die DIN 18299?

Die DIN 18299 ist eine Norm, die die allgemeinen Regelungen für Bauarbeiten beinhaltet und Teil der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB). Ein Augenmerk der DIN liegt auf den besonderen Leistungen und den Nebenleistungen, die in der Norm geregelt sind.

Was sind Baunebenleistungen?

Nebenleistungen sind Leistungen eines Unternehmers, die im Gefolge einer Hauptleistung mit erbracht werden, ohne dass die Beteiligten ein eigenes Interesse an der Nebenleistung haben. Die Nebenleistung dient lediglich dazu, die Hauptleistung unter optimalen Bedingungen erbringen zu können.

Was steht in der VOB Teil C?

Die VOB/C enthält die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (genannt ATV). Die allgemeinen Regelungen für „Bauarbeiten“ jeder Art finden sich in der ATV DIN 18299. Der Inhalt dieser DIN-Normen gilt sehr oft als „anerkannte Regel der Technik“.

Was sind besondere Leistungen nach VOB?

Besondere Leistungen sind Leistungen, die nach Abschnitt 4.1 der VOB/C nicht als Neben- leistungen zu qualifizieren sind (Umkehrschluss). Sie gehören zur vertraglichen Leistung, wenn sie im Bauvertrag bzw. in der Leistungsbeschreibung erwähnt sind (Abschnitt 4.2 DIN 18299).

Was sind Nebenleistungen nach VOB C?

Nebenleistungen sind solche Leistungen, die entsprechend § 9 Nr. 13 VOB/A auch ohne ausdrückliche Erwähnung im Vertrag zwangsläufig zur vertraglichen Leistung gehören, da sie laut gewerblicher Verkehrssitte als untrennbar von der Hauptleistung betrachtet werden müssen.

Was steht in der VOB Teil B?

Die VOB/B, vollständiger Titel VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen, ist ein traditionsreiches, durch Auftraggeber- und Auftragnehmerverbände gemeinsam entwickeltes und laufend fortgeschriebenes Klauselwerk, das zur Verwendung …

Was sagt die VOB B aus?

Die VOB/B enthält die allgemeinen Vertragsbedingungen für Bauaufträge. Sie regelt die Ausführung von Bauleistungen, wie beispielsweise die Grundsätze der Vergütung (Termine, Fristen und Vertragsstrafen), Abnahme, Abschlagsrechnungen, Mängelansprüche und Mängelhaftung.

Was sind besondere Leistungen nach HOAI?

Nach § 2 Abs. 3 Satz 1 HOAI können Besondere Leistungen zu den Grundleistungen hinzu oder an deren Stelle treten, wenn besondere Anforderungen an die Ausführung eines Auf- trags gestellt werden, die über die allgemeinen Leistungen hinausgehen oder diese ändern.